Der Richter entscheidet über Angemessenheit bzw. Uebermässigkeit der Konventionalstrafe
- unter Würdigung des konkreten Einzelfalls
- nach seinem freien und pflichtgemässen Ermessen.
Informationen, Checklisten und Muster zur Konventionalstrafe bzw. Vertragsstrafe
Der Richter entscheidet über Angemessenheit bzw. Uebermässigkeit der Konventionalstrafe