Grundsatz
Die Verpflichtung zur Bezahlung einer Konventionalstrafe bedarf zu ihrer Gültigkeit
- der gleichen Form wie das Rechtsgeschäft, für deren Nichterfüllungsfall die Vertragsstrafe verabredet wird.
Beispiele
- Grundstückkauf
- Öffentliche Beurkundung (OR 216)
- Konkurrenzverbot in Arbeitsvertrag
- Einfache Schriftlichkeit (OR 340 Abs. 1)