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Konventionalstrafe

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Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Konventionalstrafen-Klausel „ohne Rücktrittsrecht“ des Schuldners und mit Recht des Gläubigers, entweder Erfüllung oder Strafe zu fordern
  2. Klausel Alternative Konventionalstrafe Vertragsverletzung
  3. Klausel Alternative Konventionalstrafe Warenlieferung
  4. Klausel Kumulative Konventionalstrafe
  5. Klausel Exklusive Konventionalstrafe
  6. Konventionalstrafe-Klausel bezügl. Personalabwerbung
  7. Konventionalstrafe-Klausel beim Liefervertrag
  8. Konventionalstrafe-Klausel beim Lizenzvertrag (Geheimhaltungsverpflichtung)
  9. Konventionalstrafe-Klausel beim Franchisingvertrag
  10. Konventionalstrafe-Klausel beim Werkvertrag
  11. Reugeld-Klausel (für Anzahlung)
  12. Reugeld-Klausel (wenn nur ein Teil der Anzahlung als Reugeld gilt)
  13. „Rücktritts-Klausel“ (wenn keine Anzahlung geleistet und dennoch ein Rücktrittsrecht vereinbart wird)

Konventionalstrafen-Klausel „ohne Rücktrittsrecht“ des Schuldners und mit Recht des Gläubigers, entweder Erfüllung oder Strafe zu fordern

  • Wird der Vertrag von einer Partei nicht erfüllt, so hat sie der Gegenpartei eine Konventionalstrafe von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) zu bezahlen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht.

Klausel Alternative Konventionalstrafe Vertragsverletzung

  • Verletzt einer der Vertragspartner seine Leistungspflicht, so hat er der Gegenpartei eine Konventionalstrafe von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) zu bezahlen.

Klausel Alternative Konventionalstrafe Warenlieferung

  • Der Lieferant ist verpflichtet die Ware dem Käufer bis zum xx.xx.20xx zu liefern (Fixtermin). Für jeden Verspätungstag hat der Lieferant eine Konventionalstrafe von CHF xx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) zu bezahlen. Der Käufer kann diese Konventionalstrafe am Kaufpreis in Abzug bringen.

Klausel Kumulative Konventionalstrafe

  • Liefert der Lieferant die versprochene Ware nicht, so kann der Warengläubiger sowohl die Realerfüllung der Warenleistung als auch eine Konventionalstrafe von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) verlangen.

Klausel Exklusive Konventionalstrafe

  • Will der Lieferant vom Vertrag zurücktreten, so schuldet er dem Warengläubiger als Ersatz für den dahinfallenden Warenliefervertrag CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …).

Konventionalstrafe-Klausel bezügl. Personalabwerbung

  • Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter unmittelbar oder auch nur mittelbar abzuwerben, keine Mitarbeiter der andern Partei anzustellen oder sonstwie keine Mitarbeiter andern Partei zu beschäftigen. Eine Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet die sich vertragswidrig verhaltende Partei zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters an die Gegenpartei.

Konventionalstrafe-Klausel beim Liefervertrag

  • Variante Kumulative Konventionalstrafe
    • Verletzt eine Partei ihre Leistungspflicht durch Nicht- oder Schlechterfüllung, so schuldet sie der andern Partei eine Konventionalstrafe von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) pro Verletzung. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Pflichtigen nicht von seiner Erfüllungspflicht. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  • Variante Exklusiv Konventionalstrafe
    • Verletzt eine Partei ihre Leistungspflicht, so schuldet sie der andern Partei eine Konventionalstrafe von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …). Der Leistungsschuldner kann sich durch Bezahlung der Konventionalstrafe von seiner Leistungspflicht befreien.

Konventionalstrafe-Klausel beim Lizenzvertrag (Geheimhaltungsverpflichtung)

  • Für jede Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung verfällt dem Lizenzgeber eine Konventionalstrafe von CHF xx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …). Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Lizenznehmer nicht von der Beachtung der Geheimhaltungsverpflichtung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Konventionalstrafe-Klausel beim Franchisingvertrag (Geheimhaltung + Konkurrenzverbot)

  • Die Franchisenehmerin verpflichtet sich, für jede Geheimnisverletzung eine Konventionalstrafe von CHF xx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) zu bezahlen. Die Franchisenehmerin kann sich nicht durch Bezahlung der Konventionalstrafe von der Beachtung der Geheimhaltungspflicht befreien. Der Franchisegeber ist gegenüber der Franchisenehmerin berechtigt, einen den Konventionalstrafen-Betrag übersteigenden Schaden geltend zu machen.
  • Die Franchisenehmerin verpflichtet sich, für jede Konkurrenzverbotsverletzung eine Konventionalstrafe von CHF xx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) zu bezahlen. Die Franchisenehmerin kann sich nicht durch Bezahlung der Konventionalstrafe von der Beachtung des Konkurrenzverbotes befreien. Der Franchisegeber ist gegenüber der Franchisenehmerin berechtigt, einen den Konventionalstrafen-Betrag übersteigenden Schaden geltend zu machen.

Konventionalstrafe-Klausel beim Werkvertrag

  • Wird der Unternehmer mit der Arbeit nicht bis zum xx.xx.201x (in Worten: zweitausendund…) fertig, so hat er pro Verspätungstag eine Konventionalstrafe von CHF xx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) zu bezahlen. Er hat ferner dem Bauherrn den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die verzögerte Fertigstellung und Bezugsbereitschaft entsteht. Ferner hat der Unternehmer all jene Kosten zu tragen, welche dem Bauherrn durch die Verspätung im Verhältnis zu allen anderen am Bau Beteiligten entstehen.

 Reugeld-Klausel (für Anzahlung)

  • Die Parteien können gegen ein Reugeld von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) von diesem Vertrage zurücktreten, der Käufer gegen Zurücklassung der Anzahlung und der Verkäufer gegen Erstattung des doppelten Betrages, d.h. CHF xxx’xxx (in Worten:  Schweizerfranken …) für Anzahlung und CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) als Reugeld.

Reugeld-Klausel (wenn nur ein Teil der Anzahlung als Reugeld gilt)

  • Die Parteien können nur gegen ein Reugeld von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) vom Vertrag zurücktreten, der Käufer gegen Zurücklassung des Teilbetrages von CHF xxx’xxx aus seiner Anzahlung, der Verkäufer gegen Erstattung des Anzahlungsteils von CHF xxx’xxx und des Reugeldes.

„Rücktritts-Klausel“ (wenn keine Anzahlung geleistet und dennoch ein Rücktrittsrecht vereinbart wird)

  • Die Parteien können gegen Leistung einer Konventionalstrafe von CHF xxx’xxx (in Worten: Schweizerfranken …) vom Vertrag zurücktreten.

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