Grundsatz
- Zahlung einer Geldsumme
Ausnahmen
In der Lehre umstritten ist, ob anstelle einer Geldsumme auch weitere Tatbestände möglich sind:
- Übergabe einer Sache
- Rechtsverzicht
- Leistungspflicht (ein Tun, zB Grundlast)
- Unterlassungspflicht (ein Dulden oder Unterlassen, zB Dienstbarkeit)
Die Verabredung der Übernahme solcher Rechtsnachteile setzt eine vorgängige individuelle Zulässigkeitsabklärung voraus.
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