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Konventionalstrafe

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Konventionalstrafe-Klausel beim Werkvertrag

Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bei der Erfüllungssicherung des Werkvertrags sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sicherungsthemen und Schadensnachweis
  • Sicherungsart als Verhandlungssache
  • Konventionalstrafe-Arten + Prioritätenfolge
  • Konventionalstrafe-Klausel

Sicherungsthemen und Schadensnachweis

Beim Werkvertrag kann durch eine Konventionalstrafe abgesichert werden:

  • der Verspätungsschaden

Bei allen Vertragsverhandlungen sind immer noch folgende weiteren Absicherungsthemen zu berücksichtigen:

  • Bestand des Hauptvertrages und Abhängigkeit der Sicherheit (sog. Akzessorietät)
    • Konventionalstrafe:  gut hinsichtlich Schadensquantitativ, aber nicht ausreichend
  • Finanzielle Absicherung
    • Bürgschaft: akzessorisch und daher nicht ausreichend
    • Bankbürgschaft: akzessorisch und daher nicht ausreichend / in der Regel gute Bonität
    • Garantie: abstrakt und daher ausreichend / Bonität personen-abhängig
    • Bankgarantie: abstrakt und daher ausreichend / in der Regel gute Bonität

Schliesslich ist beim Werkvertrag über Bauten und sonstige Werke auf Grundstücken folgende Sicherheit von Gesetzes wegen gegeben:

  • Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht ist im Verhältnis zum Werkvertrag akzessorischer Natur.

Weiterführende Informationen

Sicherungsart als Verhandlungssache

Jede Konventionalstrafe setzt die Parteieinigung voraus. Dabei sind dem Konventionalstrafen-Typ und der Höhe der Konventionalstrafe besondere Beachtung schenken.

Infolge der Sicherungsmöglichkeit durch ein Bauhandwerkerpfandrecht muss der Unternehmer regelmässig darauf achten, dass er keine ihn belastenden Doppelsicherungen vornimmt.

Konventionalstrafe-Arten + Prioritätenfolge

Den Verhandlungspartnern stehen folgende Konventionalstrafe-Arten zur Verfügung:

  • Kumulative Konventionalstrafe
  • Alternative Konventionalstrafe
  • Exklusive Konventionalstrafe

Die Auswahl der Konventionalstrafen-Art und welche Variante in welcher Reihenfolge in die Verhandlung einfliessen zu lassen ist, hängt hier stark von den konkreten Verhältnissen ab.

Konventionalstrafe-Klausel

  • Konventionalstrafe-Klausel beim Werkvertrag

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