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Konventionalstrafe

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Sicherung des Arbeitsverhältnis-Fortbestands

Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Sicherung des Fortbestands des Arbeitsvertrags durch Konventionalstrafe ist nur zulässig, wenn folgende Prinzipien beachtet werden:

  • Ordentliche Kündigung
    • Grundsätze
      • Kündigungsfreiheit
      • Verbot der einseitigen Kündigungserschwernis
    • Folgen der Kündigungsdisparität
      • Teilnichtigkeit für kürzere Frist
      • Massgeblichkeit der längeren Frist
      • OR 335a Abs. 1 Satz 2
    • Einzelfallbeurteilung notwendig
  • Missbräuchliche Kündigung
    • Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe, auch bei paritätischer Ausgestaltung
  • Ungerechtfertigte Entlassung
    • Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe (vgl. OR 337c Abs. 3)
  • Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle
    • Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe, unabhängig von der Höhe des Strafbetrages (vgl. OR 337d)

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